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Der seit März 1989 erfolgreiche regionale Dienstleister würde auch Sie gerne von seiner Professionalität und Zuverlässigkeit überzeugen.

 

Zur Zeit gilt für die Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreis in Siegburg folgende Regelung:

Als Zulassungsdienst/Händler ist eine Abgabe der Unterlagen nur Montag BIS Donnerstag möglich.

Die Abholung der Unterlagen erfolgt erst nach Aufforderung durch die Zulassungsstelle zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Bei allen Vorgängen (ausser Abmeldung) muß eine Vollmacht sowie der Ausweis (bei Kopie muß diese nochmals unterschrieben werden und den Vermerk "Dient zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt" enthalten) vorgelegt werden.

 

                 

 
 
 
 
 
 

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